Entwicklungsbegleitung

Ambulante Jugendhilfe nach SGB VIII

Erziehungsbeistandschaften (EB)


Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen.
Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen. Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft aller Beteiligten voraus.

Grundlage ist § 30 SGB VIII.


Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)


Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine sehr umfassende Form der ambulanten Hilfe für Familien und in der Regel auf längere Dauer angelegt. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk. Die Bereitschaft der Familie, Hilfe anzunehmen und zusammenzuarbeiten, ist ebenso wichtig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft.

Grundlage ist § 31 SGB VIII.